Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung gemäß DGUV-Information 205-023 an, sie müssen ihre Mitarbeiter dann lediglich noch offiziell dazu beauftragen.
Bilder unseres Feuerlöschtrainers